Service und Beratung

Bestellung/Lieferung

Um Ihre benötigten Produkte liefern zu können, ist Folgendes zu beachten:

Sie brauchen ein gültiges Rezept von Ihrem behandelndem Arzt. Eine Rezeptempfehlung erstellen wir Ihnen gerne. Der Versand der Hilfsmittel und/oder Verbandstoffe erfolgt, sobald uns Ihr Rezept vorliegt und genehmigt ist. Bei monatlich gleichen Mengen und Produkten ist die Ausstellung einer Dauer-/Pauschalverordnung durch den Arzt möglich. Dann genügt ein Anruf, um die Bestellung bei uns auszulösen.

Gesetzliche Zuzahlungsregelung

Versicherte haben nach Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 Prozent des Kostenübernahmebetrags der Krankenkasse zu leisten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Der Sanitätsfachhändler muss die Zuzahlung vom Versicherten einziehen. Die Krankenkassen kürzen den Vergütungsanspruch des Sanitätsfachhändlers um den Zuzahlungsbetrag.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Sonderzuzahlungsregelung von 10 Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro im Kalendermonat für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel.

Für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wird die Zuzahlung für jedes abgegebene Hilfsmittel berechnet. Die Zuzahlung berechnet sich aus den Kosten für die gesamte Versorgung mit dem benötigten Hilfsmittel (Hauptprodukt + Zubehör sowie dazugehörige Dienstleistungen).

Für Verbandstoffe und Wundmaterial gilt eine Sonderregelung. Hier wird für die Berechnung der Zuzahlung die Verordnungszeile zu Grunde gelegt.

Beschränkung der Zuzahlungspflicht (Belastungsgrenze)
Versicherte haben während eines Kalenderjahres höchstens Zuzahlungen in Höhe von 2 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Für chronisch Kranke beträgt diese Grenze nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Beim Überschreiten der Belastungsgrenze kann bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.